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GRUNDSÄTZLICHES
Die Eignungsprüfung setzt sich
zusammen aus:
Das Ziel dieser Prüfung ist,
die Leistung und den Ausbildungsgrad des Hundes getrennt von seinen
möglichen Veranlagungen zu testen.
Bei allen SSDS-Prüfungen in der Schweiz gilt die bestandene
Eignungsprüfung als Bedingung.
Mindestalter des Hundes: 12 Monate
Anzahl Schafe: 10
ARBEITSTEST
Hier ist ein Parcours ähnlich der Prüfungsklasse I zu
absolvieren.
| Disziplin:
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Wichtig: |
| Auspferchen |
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Ruhig, Schafe vor Pferch
anhalten, Pferch schliessen |
| Begleiten |
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Möglichst ohne Kommandos
balancieren auf vorgegebenem Kurs |
| Stabilisieren |
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Schafe so lange ruhig
stellen, mit dem Hund auf dem Balancepunkt, bis alle Schafe
ruhig stehen, dann mit dem Hund gegenüber eine 180° Drehung
wobei sich die Schafe möglichst nicht bewegen sollten. |
| Wegtreiben |
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Wegtreiben auf vorgegebenem
Kurs mit mindestens zwei Richtungskorrekturen. |
| Einholen |
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Die Schafgruppe wird auf
einer Distanz von 80 m hingestellt. Korrektes Einholen der
Schafe, indem der Hund einen angemessenen Bogen läuft. |
| Übernahme |
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Eine ruhige Übernahme,
nachdem der Hund das Tempo verlangsamt hat. |
| Bringen |
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Ruhiges, geradliniges
Bringen zum HF. |
| Engpass |
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Tierschonendes Passieren des
Engpasses mit allen Schafen, wobei das Team immer das
vorderste Schaf in Gang bringt. Der Hund darf die
Schafe nicht aufeinander
drücken. Die Tore dürfen geschlossen werden. |
| Einpferchen |
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Einpferchen möglichst in
einem Zug. |
ANLAGETEST
Beurteilt werden folgende Kriterien:
Balance, Tempowechsel, Konzentration (Auge), Abstand, Voraussehen,
Herdenverantwortung, Beissen, Unerschrockenheit, Druck. Zum Schluss wird
auch der Border Collie-typische Arbeitsstil bewertet.
Der EP Anlagetest hat nichts zu tun mit
dem Anlagetest des Border Collie Clubs welcher nötig ist für die
Ankörung.
Mindestpunktzahl:
Diese Eignungsprüfung gilt als bestanden, wenn im Arbeitstest
mindestens 60 Punkte erreicht werden.
Teilnahmeberechtigung und Gebühr:
Mitglieder SSDS CHF 60.- / Hund
Nichtmitglieder CHF 120.- / Hund
Anmeldung:
Die ausführliche Anmeldung erfolgt an den Organisator.
Anmeldeschluss:
jeweils 3 Wochen vor der Prüfung
Publikation der Prüfungstermine:
im Kurier (Terminliste)
Richter:
1 SSDS-Richter und ein erfahrener HF Klasse III können zusammen diese
Prüfung richten.
Richterentschädigung:
4 - 9 Teilnehmer: CHF 80.—
10 - 14 Teilnehmer: CHF 100.—
15 - 20 Teilnehmer: CHF 120.— Entschädigung an
Schafhalter:
Ist Sache der Regionalgruppe. Die Schafe dürfen dreimal benutzt werden.
Durchführung:
durch eine Regionalgruppe
Eintrag:
Diese offizielle Eignungsprüfung wird im Original-Abstammungsausweis und
im Leistungsheft eingetragen.
Schlussbestimmung:
Erreicht ein Hund die minimale Punktzahl nicht, kann die Prüfung
wiederholt werden.
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