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Wettkampfreglement für Hütehunde
I. EINLEITUNG
Die Prüfungen für wettkampfmässiges
Schaftreiben sind auf die Fähigkeiten der Hütehunde ausgerichtet und auf
die Anforderungen bei ihrer täglichen Arbeit. Von der richtigen Auswahl,
einer guten Ausbildung und vom korrekten Einsatz hängen die Resultate
ab, die man von einem guten Hütehund erwarten kann, vorausgesetzt, die
Nutztiere sind an Hunde gewöhnt und lassen sich von ihnen führen.
Im Gegensatz zum Allgemeinen Hundesport, wo
sich der HF (Hundeführer) nur auf den Hund konzentrieren muss und der
Richter auch nur diese beiden zu bewerten hat, kommen bei der Hütearbeit
die Nutztiere dazu. Deshalb steht hier die Unterordnung nicht im
Vordergrund, sondern HF und sein Hund bilden ein Team, das die
gestellten Aufgaben mit den Nutztieren, im vorliegenden Fall also mit
Schafen, lösen muss. Sobald sich der Hund hinter den Schafen befindet,
wird das Augenmerk des Richters vor allem auf den Schafen sein. Die
Arbeit des Hundes wird anhand der Reaktion der Schafe bewertet.
Der "Britische Parcours" wiederspiegelt die
Arbeit der Koppelschafhunde und ist auf die Fähigkeiten des Border
Collies zugeschnitten und auf die Wettkampfreglement, die in anderen
Ländern in Kraft sind.
Der "Französische Parcours" ist für alle
Hütehunde-Rassen ausgelegt, die gewohnt sind mit einer grösseren
(Wander-) Herde zu arbeiten.
Gestartet werden kann in folgenden Klassen:
Für alle nicht in diesem Reglement
geregelten Belange gelten die allgemeinen Bestimmungen der PO 88, SKG.
II. ZIELE
Die von der Swiss Sheep Dog Society (SSDS)
veranstalteten Wettkämpfe für Herdengebrauchshunde haben folgende Ziele:
| a) |
Die Förderung des
sinnvollen Einsatzes von Herdengebrauchshunden im Gebrauchs- und
Sportbereich. |
| b) |
Anhand der gezeigten
Leitungen Informationen zu erhalten über gute Arbeitslinien sowie
über gute Ausbildungs- und Führungsmethoden. |
| c) |
durch den Vergleich der
individuellen Leistungen werden die Mitglieder angespornt zu
gründlicher Ausbildung sowie zur Zucht von Hunden aus guten
Arbeitslinien. |
| d) |
Für die Vergabe der
internationalen Titel "Schönheit" (CACIB) und "Gebrauch" (CACIT)
sind die Bestimmungen der FCI massgebend. |
III. ZULASSUNG
Die Wettkämpfe sind für Hunde aller Rassen offen, die
ein Leistungsheft der SKG besitzen und die Eignungsprüfung des SSDS
bestanden haben. Alle schweizerischen Kornkurrenten müssen Mitglied des
SSDS sein.
Jeder Teilnehmer hat vor Prüfungsbeginn folgende
Dokument vorzuweisen:
-
Mitgliederausweis mit SKG-Marke des laufenden Jahres
-
gültiger Tollwut-Impfausweis, sofern die
Landesbestimmungen dies erfordern.
-
Leistungsheft der SKG.
Sollte eines dieser Dokumente fehlen, muss dem
Teilnehmenden der Start verweigert werden.
Nur gesunde Hunde sind zugelassen. Hitzige Hündinnen
sind dem Prüfungsleiter vor Start des Hundes zu melden und während der
ganzen Dauer des Wettkampfes abseits zu halten. Sie können nach allen
Rüden starten.
Es gelten folgende Mindestalter:
IV. ANMELDUNG
Die Anmeldung muss enthalten:
-
Name, Vorname und Adresse des Konkurrenten
-
Vollständiger Name gemäss Abstammungsurkunde, Alter,
Geschlecht, SHSB- oder P-Nummer und Rasse des Hundes
-
gewünschte Arbeitsklasse
Meldeschluss ist 21 Tage vor dem Wettkampf.
Für Meisterschaften gilt ein Meldeschluss von 30 Tage.
Jeder Konkurrent kann mit mehreren Hunden teilnehmen.
Wenn zu viele Anmeldungen eintreffen, kann der Veranstalter die
Teilnahme auf einen Hund beschränken.
V. AUFGABEN DES PRÜFUNGSLEITERS
Die Gesamtorganisation einer Prüfung liegt in den
Händen des Prüfungsleiters. Er ist für flotte und reibungslose
Abwicklung der Prüfung verantwortlich. Der Prüfungsleiter selbst darf an
einer von ihn geleiteten Prüfung keinen Hund abführen.
Seine Aufgaben erstreckt sich speziell auf:
| 1. |
Rekognoszieren und
Einteilen eines hinreichend grossen Prüfungsgeländes. |
| 2. |
Stellen und Einarbeiten
einer genügenden Anzahl von Helfern. |
| 3. |
Bereitstellen der
benötigten Hilfsgeräte (Anhänger SSDS) und einer genügend grossen
Herde von Schafen. |
| 4. |
Vorbereiten der
erforderlichen Notenblätter mit Souchen, Kontrolle der
Mitgliederausweise und der LH (Leistungshefte) sämtliche
Prüfungsteilnehmer über die Zulassung zur gemeldeten Stufe. |
| 5. |
Vorsorge, dass sich HF
und Hund vor Beginn der eigenen Arbeit ausserhalb des
Arbeitsgeländes befinden. |
| 6. |
Zuverlässiges und
rasches Bereitmachen der Notenblätter, Souchen und LH für die
Rangverkündigung. |
| 7. |
Einsenden der Souchen
und der AKZ-Bestellung an den Kontrolleur innert 2 Tagen nach der
Prüfung. |
Dem Richter sind die vollständig vorbereiteten
Notenblätter zu übergeben.
Ein Doppel ist mit der Eintragung des
Prüfungsergebnisses in LH bei der Rangverkündigung dem HF auszuhändigen.
Ein Doppel geht an den technischen Präsidenten SSDS.
VI. RICHTER
Die Richter verfügen über
Erfahrungen sowohl im Wettkampfwesen wie auch in der Schäferei. Sie
müssen von der SSDS sowie der TKGS zugelassen werden. Sie können
unterstützt werden durch einen Richter-Anwärter und einen Beisitzer.
Die Richter müssen selber aktive Hundeführer
sein. Sie müssen entweder an einer Arbeitsprüfung pro Jahr starten oder
an mindestens einer AP pro Jahr richten. (TKJS10)
Sie müssen an den jährlichen Richtertagungen des SSDS teilnehmen. (Im
übrigen gelten die Bestimmungen der PRO-91, SKG)
VII. ALLGEMEINE REGELN
| a) |
Schafherden
Die für den Wettkampf zur Verfügung gestellten Schafte sollten an
Hunde gewöhnt sein. Die Schaf müssen bei guter Gesundheit sein
(Ausschluss aller kranken Tiere und junger Lämmer mit deren Mütter).
Zur Schonung der Tiere dürfen sie pro Tag nicht mehr als maximal 2
mal eingesetzt werden.
|
| b) |
Arbeitsklassen
Um in die nächste Klasse aufzusteigen, muss ein
Hund in der entsprechenden Klasse min. 2 x 70 Punkte erreicht werden
oder eine Prüfung in der entsprechenden Klasse mit 90 oder mehr
Punkten abgeschlossen werden. (TKJS10) Hat er an drei
offiziellen Wettkämpfen 70% der Punkte erreicht, muss er vom
folgenden Kalenderjahr an in der nächsthöheren Klasse arbeiten.
Ein Zurückgehen in die nächst tiefere Klasse
ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Besteht ein Hund zwei offizielle Prüfungen hintereinander nicht
(ohne AKZ), ist ein Zurückgehen in die nächst tiefere Klasse
erlaubt. Für den erneuten Aufstieg gelten die oben erwähnten
Bedingungen. (TKJS09) |
| c) |
Bewertung
Die erreichten Gesamtpunktzahlen werden wie folgt bewertet:
| 90 |
- 100% |
der
Punkte |
= |
vorzüglich |
(v) |
| 80 |
- 89% |
der
Punkte |
= |
sehr gut |
(sg) |
| 70 |
- 79% |
der
Punkte |
= |
gut |
(g) |
| 60 |
- 69% |
der
Punkte |
= |
befriedigend |
(b) |
| unter |
- 60% |
der
Punkte |
= |
mangelhaft |
(m) |
| |
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| d) |
Ausbildungskennzeichen (AKZ)
Ein AKZ kann vergeben werden, wenn der Hund mindestens 70% der
maximalen Punktzahl erreicht hat. Gegen Entrichtung einer Gebühr
können über den Prüfungsleiter diese AKZ bei der TKGS bezogen
werden. Ebenso wird bei Erreichen der erforderlichen Punktzahl der
Vermerk AKZ im LH eingetragen.
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| e) |
Arbeit im Parcours
Auf eine ruhige Arbeit mit den Schafen wird grosser Wert gelegt.
Jedes Abweichen von der vorgeschriebenen Ideallinie wird vom Richter
mit Punktabzug bestraft.
Hilfestellungen sind in der Klasse 1 unter Punktabzug erlaubt.
Verlässt ein Schaf das Wettkampfgelände, wird der Teilnehmer
disqualifiziert.
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| f) |
Startposition
Beim Startpfosten darf der Hund nicht weiter weg vom HF platziert
werden als 1 m pro 100 m Distanz des Einholens (z.B. Einholen 150 m,
Hund befindet sich innerhalb einer Distanz von 1,5 m zum HF)
|
| g) |
Tore / Passieren der
Tore
Der Durchlass bei den Toren beträgt ca. 7 m.
Haben die Schafe die Linie in seitlicher Verlängerung des Tores
überschritten, gilt das Tor als verpasst und kann nicht wiederholt
werden.
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| h) |
Arbeit mit zwei
Hunden gleichzeitig (Brace)
Falls Konkurrenten sich dafür interessieren, kann ein Parcours mit
separater Klassierung durchgeführt werden.
|
| i) |
Zeitüberschreitung / Aufgabe
Wird die vorgegebene Zeit überschritten, beendet der Richter den
Lauf.
Die Punkte werden bis zu dieser Stelle geschrieben.
Verliert ein Teilnehmer die Kontrolle über die Schafe, hat er die
Möglichkeit aufzugeben. Die Punkte werde bis zu dieser Stelle
geschrieben. Wenn ein Teilnehmer an einer
Arbeitsprüfung der Klasse 3 aufgibt, werden die bis zur Aufgabe
erhaltene Punkte nicht mehr gezählt, das Resultat = Retired (null
Punkte). (TKJS08) |
| j) |
Ausschluss,
Disqualifikation
Der Richter darf jeden Hund, der im Wettkampf einen schweren Fehler
begeht, mit Punktabzug oder Ausschluss bestrafen. Solche Fehler sind
z.B.: Verlassen der Herde, Gehorsamsverweigerung, ungerechtfertigtes
Beissen, umherhetzen der Schafe, unkorrektes Verhalten des
Hundeführers, unsachgemässes Versorgen der Schafe.
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| k) |
Publikum
Die Veranstalter haben dafür zu sorgen, dass das Publikum mit
geeigneten Mitteln vom Wettkampfgelände ferngehalten wird, um die
Arbeit der Hunde nicht zu stören. Das Publikum soll jedoch trotzdem
die Wettkämpfe gut verfolgen können. Hunde gehören strikte an die
Leine, bellende Hunde müssen so weit entfernt werden, dass sie die
arbeitenden Hunde nicht stören.
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| l) |
Tierschutz
Das OK und die Teilnehmer sind zur Einhaltung der einschlägigen
Tierschutzbestimmungen verpflichtet.
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| m) |
Haftung
Jeder Teilnehmer haftet für jegliche Schäden, die er oder sein(e)
Hund(e) an Tieren oder Gegenständen verursachen. Der HF ist
gehalten, eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von
Hundehaltung abzuschliessen.
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| n) |
Streitigkeiten
Im Fall von Unstimmigkeiten kann der HF gegen eine Rekursgebühr von
Fr. 50.-- seine Reklamation dem Wettkampfskomitee unterbreiten, das
sie objektiv beurteilt, zusammen mit dem Richter, dem Wettkampfchef
und einem Konkurrenten der Klasse III.Der Entscheid ist endgültig
und kann gegenüber dem Wettkampfkomitee nicht angefochten werden.
Falls die Beschwerde nicht auf dem Platz erledigt werden kann,
hat der Konkurrent die Möglichkeit, seine Klage an den Präsidenten
der TKGS zu richten gemäss PO der SKG. |
Änderungen und Beschlüsse:
TKJS08 TK Jahresitzung 2008,
TKJS09 TK Jahresitzung 2009,
TKJS10 TK Jahressitzung 2010 |
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