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Wettkampfreglement für Hütehunde

I. EINLEITUNG

Die Prüfungen für wettkampfmässiges Schaftreiben sind auf die Fähigkeiten der Hütehunde ausgerichtet und auf die Anforderungen bei ihrer täglichen Arbeit. Von der richtigen Auswahl, einer guten Ausbildung und vom korrekten Einsatz hängen die Resultate ab, die man von einem guten Hütehund erwarten kann, vorausgesetzt, die Nutztiere sind an Hunde gewöhnt und lassen sich von ihnen führen.

Im Gegensatz zum Allgemeinen Hundesport, wo sich der HF (Hundeführer) nur auf den Hund konzentrieren muss und der Richter auch nur diese beiden zu bewerten hat, kommen bei der Hütearbeit die Nutztiere dazu. Deshalb steht hier die Unterordnung nicht im Vordergrund, sondern HF und sein Hund bilden ein Team, das die gestellten Aufgaben mit den Nutztieren, im vorliegenden Fall also mit Schafen, lösen muss. Sobald sich der Hund hinter den Schafen befindet, wird das Augenmerk des Richters vor allem auf den Schafen sein. Die Arbeit des Hundes wird anhand der Reaktion der Schafe bewertet.

Der "Britische Parcours" wiederspiegelt die Arbeit der Koppelschafhunde und ist auf die Fähigkeiten des Border Collies zugeschnitten und auf die Wettkampfreglement, die in anderen Ländern in Kraft sind.

Der "Französische Parcours" ist für alle Hütehunde-Rassen ausgelegt, die gewohnt sind mit einer grösseren (Wander-) Herde zu arbeiten.

Gestartet werden kann in folgenden Klassen:

  • Klasse I -> Anfänger

  • Klasse II -> Fortgeschrittene

  • Klasse III -> Elite

  • Franz. Parcours / Interraces (french course-interbreed)

  • Brace (Doppel)

Für alle nicht in diesem Reglement geregelten Belange gelten die allgemeinen Bestimmungen der PO 88, SKG.

II. ZIELE

Die von der Swiss Sheep Dog Society (SSDS) veranstalteten Wettkämpfe für Herdengebrauchshunde haben folgende Ziele:

a) Die Förderung des sinnvollen Einsatzes von Herdengebrauchshunden im Gebrauchs- und Sportbereich.
b) Anhand der gezeigten Leitungen Informationen zu erhalten über gute Arbeitslinien sowie über gute Ausbildungs- und Führungsmethoden.
c) durch den Vergleich der individuellen Leistungen werden die Mitglieder angespornt zu gründlicher Ausbildung sowie zur Zucht von Hunden aus guten Arbeitslinien.
d) Für die Vergabe der internationalen Titel "Schönheit" (CACIB) und "Gebrauch" (CACIT) sind die Bestimmungen der FCI massgebend.

III. ZULASSUNG

Die Wettkämpfe sind für Hunde aller Rassen offen, die ein Leistungsheft der SKG besitzen und die Eignungsprüfung des SSDS bestanden haben. Alle schweizerischen Kornkurrenten müssen Mitglied des SSDS sein.

Jeder Teilnehmer hat vor Prüfungsbeginn folgende Dokument vorzuweisen:

  • Mitgliederausweis mit SKG-Marke des laufenden Jahres

  • gültiger Tollwut-Impfausweis, sofern die Landesbestimmungen dies erfordern.

  • Leistungsheft der SKG.

Sollte eines dieser Dokumente fehlen, muss dem Teilnehmenden der Start verweigert werden.

Nur gesunde Hunde sind zugelassen. Hitzige Hündinnen sind dem Prüfungsleiter vor Start des Hundes zu melden und während der ganzen Dauer des Wettkampfes abseits zu halten. Sie können nach allen Rüden starten.

Es gelten folgende Mindestalter:

  • Klasse I -> 12 Monate

  • Klasse II -> 14 Monate

  • Klasse III -> 18 Monate

  • Französischer Parcours -> 14 Monate

  • Brace (Doppel) -> 18 Monate

IV. ANMELDUNG

Die Anmeldung muss enthalten:

  • Name, Vorname und Adresse des Konkurrenten

  • Vollständiger Name gemäss Abstammungsurkunde, Alter, Geschlecht, SHSB- oder P-Nummer und Rasse des Hundes

  • gewünschte Arbeitsklasse

Meldeschluss ist 21 Tage vor dem Wettkampf.
Für Meisterschaften gilt ein Meldeschluss von 30 Tage.

Jeder Konkurrent kann mit mehreren Hunden teilnehmen. Wenn zu viele Anmeldungen eintreffen, kann der Veranstalter die Teilnahme auf einen Hund beschränken.

V. AUFGABEN DES PRÜFUNGSLEITERS

Die Gesamtorganisation einer Prüfung liegt in den Händen des Prüfungsleiters. Er ist für flotte und reibungslose Abwicklung der Prüfung verantwortlich. Der Prüfungsleiter selbst darf an einer von ihn geleiteten Prüfung keinen Hund abführen.

Seine Aufgaben erstreckt sich speziell auf:

1. Rekognoszieren und Einteilen eines hinreichend grossen Prüfungsgeländes.
2. Stellen und Einarbeiten einer genügenden Anzahl von Helfern.
3. Bereitstellen der benötigten Hilfsgeräte (Anhänger SSDS) und einer genügend grossen Herde von Schafen.
4. Vorbereiten der erforderlichen Notenblätter mit Souchen, Kontrolle der Mitgliederausweise und der LH (Leistungshefte) sämtliche Prüfungsteilnehmer über die Zulassung zur gemeldeten Stufe.
5. Vorsorge, dass sich HF und Hund vor Beginn der eigenen Arbeit ausserhalb des Arbeitsgeländes befinden.
6. Zuverlässiges und rasches Bereitmachen der Notenblätter, Souchen und LH für die Rangverkündigung.
7. Einsenden der Souchen und der AKZ-Bestellung an den Kontrolleur innert 2 Tagen nach der Prüfung.

Dem Richter sind die vollständig vorbereiteten Notenblätter zu übergeben.

Ein Doppel ist mit der Eintragung des Prüfungsergebnisses in LH bei der Rangverkündigung dem HF auszuhändigen.

Ein Doppel geht an den technischen Präsidenten SSDS.

VI. RICHTER

Die Richter verfügen über Erfahrungen sowohl im Wettkampfwesen wie auch in der Schäferei. Sie müssen von der SSDS sowie der TKGS zugelassen werden. Sie können unterstützt werden durch einen Richter-Anwärter und einen Beisitzer. Die Richter müssen selber aktive Hundeführer sein. Sie müssen entweder an einer Arbeitsprüfung pro Jahr starten oder an mindestens einer AP pro Jahr richten. (TKJS10) Sie müssen an den jährlichen Richtertagungen des SSDS teilnehmen. (Im übrigen gelten die Bestimmungen der PRO-91, SKG)

VII. ALLGEMEINE REGELN

a) Schafherden
Die für den Wettkampf zur Verfügung gestellten Schafte sollten an Hunde gewöhnt sein. Die Schaf müssen bei guter Gesundheit sein (Ausschluss aller kranken Tiere und junger Lämmer mit deren Mütter). Zur Schonung der Tiere dürfen sie pro Tag nicht mehr als maximal 2 mal eingesetzt werden.
 
b) Arbeitsklassen
Um in die nächste Klasse aufzusteigen, muss ein Hund in der entsprechenden Klasse min. 2 x 70 Punkte erreicht werden oder eine Prüfung in der entsprechenden Klasse mit 90 oder mehr Punkten abgeschlossen werden. (TKJS10) Hat er an drei offiziellen Wettkämpfen 70% der Punkte erreicht, muss er vom folgenden Kalenderjahr an in der nächsthöheren Klasse arbeiten.
Ein Zurückgehen in die nächst tiefere Klasse ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Besteht ein Hund zwei offizielle Prüfungen hintereinander nicht (ohne AKZ), ist ein Zurückgehen in die nächst tiefere Klasse erlaubt. Für den erneuten Aufstieg gelten die oben erwähnten Bedingungen. (TKJS09) 
c) Bewertung
Die erreichten Gesamtpunktzahlen werden wie folgt bewertet:
90 - 100% der Punkte = vorzüglich (v)
80 - 89% der Punkte = sehr gut (sg)
70 - 79% der Punkte = gut (g)
60 - 69% der Punkte = befriedigend (b)
unter - 60% der Punkte = mangelhaft (m)
           
d) Ausbildungskennzeichen (AKZ)
Ein AKZ kann vergeben werden, wenn der Hund mindestens 70% der maximalen Punktzahl erreicht hat. Gegen Entrichtung einer Gebühr können über den Prüfungsleiter diese AKZ bei der TKGS bezogen werden. Ebenso wird bei Erreichen der erforderlichen Punktzahl der Vermerk AKZ im LH eingetragen.
 
e) Arbeit im Parcours
Auf eine ruhige Arbeit mit den Schafen wird grosser Wert gelegt. Jedes Abweichen von der vorgeschriebenen Ideallinie wird vom Richter mit Punktabzug bestraft.
Hilfestellungen sind in der Klasse 1 unter Punktabzug erlaubt.
Verlässt ein Schaf das Wettkampfgelände, wird der Teilnehmer disqualifiziert.
 
f) Startposition
Beim Startpfosten darf der Hund nicht weiter weg vom HF platziert werden als 1 m pro 100 m Distanz des Einholens (z.B. Einholen 150 m, Hund befindet sich innerhalb einer Distanz von 1,5 m zum HF)
 
g) Tore / Passieren der Tore
Der Durchlass bei den Toren beträgt ca. 7 m.
Haben die Schafe die Linie in seitlicher Verlängerung des Tores überschritten, gilt das Tor als verpasst und kann nicht wiederholt werden.
 
h) Arbeit mit zwei Hunden gleichzeitig (Brace)
Falls Konkurrenten sich dafür interessieren, kann ein Parcours mit separater Klassierung durchgeführt werden.
 
i) Zeitüberschreitung / Aufgabe
Wird die vorgegebene Zeit überschritten, beendet der Richter den Lauf.
Die Punkte werden bis zu dieser Stelle geschrieben.
Verliert ein Teilnehmer die Kontrolle über die Schafe, hat er die Möglichkeit aufzugeben. Die Punkte werde bis zu dieser Stelle geschrieben. Wenn ein Teilnehmer an einer Arbeitsprüfung der Klasse 3 aufgibt, werden die bis zur Aufgabe erhaltene Punkte nicht mehr gezählt, das Resultat = Retired (null Punkte). (TKJS08) 
j) Ausschluss, Disqualifikation
Der Richter darf jeden Hund, der im Wettkampf einen schweren Fehler begeht, mit Punktabzug oder Ausschluss bestrafen. Solche Fehler sind z.B.: Verlassen der Herde, Gehorsamsverweigerung, ungerechtfertigtes Beissen, umherhetzen der Schafe, unkorrektes Verhalten des Hundeführers, unsachgemässes Versorgen der Schafe.
 
k) Publikum
Die Veranstalter haben dafür zu sorgen, dass das Publikum mit geeigneten Mitteln vom Wettkampfgelände ferngehalten wird, um die Arbeit der Hunde nicht zu stören. Das Publikum soll jedoch trotzdem die Wettkämpfe gut verfolgen können. Hunde gehören strikte an die Leine, bellende Hunde müssen so weit entfernt werden, dass sie die arbeitenden Hunde nicht stören.
 
l) Tierschutz
Das OK und die Teilnehmer sind zur Einhaltung der einschlägigen Tierschutzbestimmungen verpflichtet.
 
m) Haftung
Jeder Teilnehmer haftet für jegliche Schäden, die er oder sein(e) Hund(e) an Tieren oder Gegenständen verursachen. Der HF ist gehalten, eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Hundehaltung abzuschliessen.
 
n) Streitigkeiten
Im Fall von Unstimmigkeiten kann der HF gegen eine Rekursgebühr von Fr. 50.-- seine Reklamation dem Wettkampfskomitee unterbreiten, das sie objektiv beurteilt, zusammen mit dem Richter, dem Wettkampfchef und einem Konkurrenten der Klasse III.

Der Entscheid ist endgültig und kann gegenüber dem Wettkampfkomitee nicht angefochten werden.

Falls die Beschwerde nicht auf dem Platz erledigt werden kann, hat der Konkurrent die Möglichkeit, seine Klage an den Präsidenten der TKGS zu richten gemäss PO der SKG.

Änderungen und Beschlüsse:
TKJS08 TK Jahresitzung 2008, TKJS09 TK Jahresitzung 2009, TKJS10 TK Jahressitzung 2010